
Schüler(innen), Mädchen, Jugendliche bis 18 Jahre
€ 36,00
Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Soldaten € 42,00
Erwachsene
€ 72,00
Für die Erstellung einer Spielgenehmigung wird einmalig € 4,00 an Gebühren erhoben.
Kosten für die Spielkleidung müssen selbst getragen werden.
Die Zahlung der Beiträge erfolgt durch Banklastschrift einmal jährlich, sofern nicht
ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Stand September 2004